Bankrecht

Johnen Rechtsanwälte

Bankrecht

Das Bankrecht ist ein Sachgebiet, das sich aus einer Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete wie z. B. dem bürgerlichen Recht, dem Handelsrecht, spezialgesetzlichen Vorschriften und gesetzesähnlichen Rechtsnormen zusammensetzt. Die Bewältigung der Angelegenheiten des Bank- und Kapitalmarktwesens bedarf daher des Zugangs zu einem komplexen und anspruchsvollen Sachgebiet, den wir gewährleisten. Hierbei vertreten wir sowohl natürliche als auch juristische Personen beim Abschluss und der Prüfung von Kredit- und Geldanlageverträgen oder machen Ihre Ansprüche aus bereits bestehenden Verträgen gerichtlich anhängig.

Wir vertreten Sie unter anderem außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Bereichen:

  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung (Bürgschaft, Hypothek, Grundschuld)
  • Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, Giro- und Kreditkartengeschäft
  • Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
  • Wertpapierhandel, Börsentermingeschäfte
  • Schadensersatz gegen Banken und freie Berater/Strukturvertriebe wegen fehlerhafter Anlageberatung
  • Ansprüche aus Prospekthaftung
  • geschlossene Fondsbeteiligungen (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Schiffsfonds)
  • offene Immobilienfonds
  • Zertifikate, Inhaberschuldverschreibungen und sonstige Wertpapiere
  • Aktien und Aktienfonds sowie gemischte Fonds
  • Produkte des Grauen Kapitalmarkts
  • Loslösung von Schrottimmobilien und deren Finanzierung
  • Bankvertragsrecht (allgemeines Bank- und Sparkassenvertragsrecht)
  • Banknahes Insolvenzrecht (z. B. Factoring)
Bei rechtlichen Fragen an Ihrer Seite.

Rufen Sie uns an: +49 0521 · 560 563 0

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