Im Gebiet des Arbeitsrechts betreuen wir Sie umfassend sowohl im Individual- als auch Kollektivarbeitsrecht. Hier greifen wir zurück auf unser umfangreiches Wissen, welches wir durch die jahrelange Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen erlangt haben. Als Arbeitnehmer profitieren Sie hierbei bei Kündigungen und Abmahnungen sowohl von unserer rechtlichen Fachkompetenz als auch dadurch, dass wir die Sichtweise der Arbeitgeber kennen. Wir vertreten Sie nicht nur vor den Arbeitsgerichten, sondern gestalten und prüfen Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Kündigungen, Abmahnungen usw. Wir führen Verhandlungen mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Gewerkschaften, Betriebs-, Personal- und Aufsichtsräten.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere auf folgenden Gebieten:
Entwurf und Überarbeitung von Arbeitsverträgen, Kraftfahrzeugnutzungsverträgen, Dienstverträgen
Beratung bei beabsichtigten Kündigungen
Prozessvertretung in allen arbeitsgerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
Beratung und Vertretung bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen mit Betriebs- und Personalräten
Beratung und Begleitung bei Änderungen im laufenden Arbeitsverhältnis
Rechtliche Unterstützung bei Betriebsänderungen, Betriebsstilllegung oder Teilstilllegungen