Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Mandanten aus dem unternehmerischen Bereich liegt der besondere Schwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit im Wirtschafts-, Vertrags- und Handelsrecht. Um den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandantschaft zu gewährleisten, beraten und unterstützen wir sie dabei, den Handels- und Geschäftsverkehr mit Partnern, Kunden und Lieferanten rechtssicher zu machen. Hierfür stehen wir unserer Mandantschaft mit unserem juristischen Fachwissen stets begleitend zur Seite. Es stellt sich immer mehr heraus, dass eine rein juristische Beratung ohne Beachtung der wirtschaftlichen Belange und Abhängigkeiten nicht zu leisten ist. Deswegen haben wir uns auch ein hohes Maß an wirtschaftlicher Kompetenz angeeignet und versuchen, vor der Beratung in vertraglichen Dingen immer auch die wirtschaftlichen Aspekte der Geschäftsbeziehung unserer Mandanten mit Kunden und Lieferanten sowie die allgemeine wirtschaftliche Lage in unsere Beratung miteinzubeziehen.
Selbstverständlich erarbeiten wir auch alle erforderlichen Verträge und führen auf Wunsch gemeinsam mit der Mandantschaft die in diesem Zusammenhang erforderlichen Vertragsverhandlungen. Natürlich können wir in diesen Zusammenhängen auch schlicht als „Ghostwriter“ fungieren und beratend im Hintergrund tätig sein.
Wir stehen Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen zur Verfügung:
Verträge und Vertragsgestaltung
Gesellschaftsrecht
Kunden- und Lieferantenverträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Handelsvertreter-, Vertragshändler- und sonstige Vertriebsverträge