Aufgrund der überwiegend wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei gehört das Gebiet Mergers & Acquisitions zu einem Grundpfeiler unserer Tätigkeit. Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie bei Fusionen, dem Erwerb von Unternehmen und Unternehmensanteilen, der Konzernbildung, der Umstrukturierung des Unternehmens, der Übertragung und Belastung von Eigentumsrechten, der Finanzierung von Unternehmensankäufen sowie der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen. Durch unsere Mandantenstruktur verfügen wir über langjährige Erfahrungen und haben eine Vielzahl von Transaktionen erfolgreich abgeschlossen.