Kollektives Arbeitsrecht

Johnen Rechtsanwälte

Wir vertreten Sie unter anderem außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Bereichen:

  • außergerichtlich
  • als Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG
  • als Berater nach § 111 Satz 2 BetrVG
  • in gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie
  • in der Einigungsstelle

Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind wir z.B. in folgenden Bereichen tätig:

  • Geltendmachung von Mitbestimmungsrechten und sonstigen Beteiligungsrechten (z.B. nach § 87 BetrVG)
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Missachtung von Beteiligungsrechten den BR (ggf. durch einstweilige Verfügung)
  • Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Geltendmachung von Beteiligungsrechten bei Einstellung, Eingruppierung und Versetzungen (§ 99 ff. BetrVG)
  • Zustimmungsersetzungsverfahren (z.B. nach § 99 und § 103 BetrVG)
  • Geltendmachung von Unterrichtungs- und Auskunftsansprüchen
  • Anfechtung von Einigungsstellensprüchen
  • Anfechtung von Betriebsratswahlen

Darüber hinaus veranstalten wir bei Bedarf auch Seminare & Schulungen für Betriebsräte sowohl inhouse als auch in Ihrem Betrieb vor Ort.

Rechtsanwaltskosten, die durch die Verfolgung oder Verteidigung von Rechten des Betriebsrats entstehen, sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen.

Bei rechtlichen Fragen an Ihrer Seite.

Rufen Sie uns an: +49 0521 · 560 563 0

info@johnen-rechtsanwaelte.de   ·   Mo – Fr 08:00-18:00
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