Sowohl für Unternehmer und Selbstständige als auch für Privatleute ist eine geordnete und problemlose Weitergabe des Vermögens wünschenswert. Unsere erbrechtliche Anwaltstätigkeit umfasst daher unter Berücksichtigung ihres familiären Hintergrundes sowohl die Unterstützung bei der Ausgestaltung einer lebzeitigen Übergabe des Vermögens und der Erbfolge als auch die Vertretung der Interessen nach Eintritt des Erbfalls.
Sowohl der spätere Erblasser, der Alleinerbe und Erbengemeinschaften als auch Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer, aber auch indirekt vom Erbfall betroffene Personen, etwa der Gläubiger des Nachlasses, werden von uns kompetent beraten.
Unsere erbrechtliche Dienstleistung beinhaltet insbesondere folgende Bereiche:
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Übergabeverträge
Erbschein
Annahme und Ausschlagung des Erbes
Sicherung des Erbes
Beratung bei Dürftigkeit des Erbes und Nachlassinsolvenz