Medizinrecht

Johnen Rechtsanwälte

Medizinrecht

Im juristischen Sinne umfasst das Medizinrecht nicht nur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang von ärztlichen Behandlungsfehlern, sondern auch das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, Durchsetzung oder Abwehr (zahn-) ärztlicher Honorarforderungen und vielen mehr. Dabei spielen nicht nur die Regelungen des Sozialgesetzbuchs und Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern u. a. auch die Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte sowie dazugehörige Regelwerke und das Berufsrecht der Ärzte eine wichtige Rolle.

Wir stehen Ihnen unter anderem in den nachfolgenden Gebieten zur Verfügung:

  • Durchsetzung und auch Abwehr ärztlicher Honorarforderungen
  • Ansprüche auf Kostenerstattung oder -übernahme von Behandlungskosten gegenüber Krankenversicherungen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Schmerzensgeldansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Fällen von Arzthaftung
Bei rechtlichen Fragen an Ihrer Seite.

Rufen Sie uns an: +49 0521 · 560 563 0

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