Im juristischen Sinne umfasst das Medizinrecht nicht nur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang von ärztlichen Behandlungsfehlern, sondern auch das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, Durchsetzung oder Abwehr (zahn-) ärztlicher Honorarforderungen und vielen mehr. Dabei spielen nicht nur die Regelungen des Sozialgesetzbuchs und Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern u. a. auch die Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte sowie dazugehörige Regelwerke und das Berufsrecht der Ärzte eine wichtige Rolle.