Im juristischen Sinne umfasst das Medizinrecht nicht nur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang von ärztlichen Behandlungsfehlern, sondern auch das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, Durchsetzung oder Abwehr (zahn-) ärztlicher Honorarforderungen und vielen mehr. Dabei spielen nicht nur die Regelungen des Sozialgesetzbuchs und Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern u. a. auch die Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte sowie dazugehörige Regelwerke und das Berufsrecht der Ärzte eine wichtige Rolle.
Wir stehen Ihnen unter anderem in den nachfolgenden Gebieten zur Verfügung:
Durchsetzung und auch Abwehr ärztlicher Honorarforderungen
Ansprüche auf Kostenerstattung oder -übernahme von Behandlungskosten gegenüber Krankenversicherungen
Geltendmachung oder Abwehr von Schmerzensgeldansprüchen
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Fällen von Arzthaftung