Mergers & Acquisitions

Johnen Rechtsanwälte

Mergers & Acquisitions

Aufgrund der überwiegend wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei gehört das Gebiet Mergers & Acquisitions zu einem Grundpfeiler unserer Tätigkeit. Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie bei Fusionen, dem Erwerb von Unternehmen und Unternehmensanteilen, der Konzernbildung, der Umstrukturierung des Unternehmens, der Übertragung und Belastung von Eigentumsrechten, der Finanzierung von Unternehmensankäufen sowie der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen. Durch unsere Mandantenstruktur verfügen wir über langjährige Erfahrungen und haben eine Vielzahl von Transaktionen erfolgreich abgeschlossen.

Wir stehen Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Begleitung des gesamten Transaktionsprozesses
    Strategie, Letter of Intent, Due Diligence, steuerliche und rechtliche Strukturierung, Erstellung der Vertragsdokumentation, insbesondere Unternehmenskauf- und Beteiligungsverträge, Führung der Vertragsverhandlungen, Post-Merger-Integration
  • Um- und Restrukturierung von Unternehmen
  • Integration von Beteiligungen und Betriebsteilen
  • Neufassung von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen
  • Neubesetzung von Gesellschaftsorganen
  • Abschluss von Unternehmensverträgen
  • Akquisitionsfinanzierung
  • Unternehmenskauf in der Krise (Distressed M&A)
  • Fusionskontrolle
  • Öffentliche Übernahmen
  • Bieterverfahren, Privatisierungen, Joint Ventures
Bei rechtlichen Fragen an Ihrer Seite.

Rufen Sie uns an: +49 0521 · 560 563 0

info@johnen-rechtsanwaelte.de   ·   Mo – Fr 08:00-18:00
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