Versicherungsrecht

Johnen Rechtsanwälte

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist Teil des Handels- und bürgerlichen Recht. Es regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherungsnehmer und –Geber. Gesetzlich geregelt sind diese Beziehungen u. a. im Versicherungsvertragsgesetz. Als Privatperson ist es nicht selten der Fall, dass Ihnen aus einem Schadensfall Ansprüche gegenüber einer Versicherung erwachsen. Hierbei kann es sich um Ansprüche gegenüber Ihrer Kraftfahrzeug-, Unfall-, Wohngebäude-, Lebens- oder Rentenversicherung handeln. Zur Durchsetzung oder zur Abwehr unberechtigter Ansprüche ist es ratsam, einen mit der Versicherungsmaterie vertrauten Rechtsbeistand zu involvieren.

Für die außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung oder auch die Abwehr von Ansprüchen stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen insbesondere in folgenden Bereichen gerne zur Seite:

Bei rechtlichen Fragen an Ihrer Seite.

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